Kinder aus immer mehr Kindertagesstätten und Kindergärten besuchen Seniorinnen und Senioren in den Pflegeinrichtungen für ein paar Stunden. Die älteren Menschen erfreuen sich an Lebensfreude und Energie der Kinder und geben ihrerseits Wissen und Geborgenheit an die Kleinen weiter. Beide Gruppen profitieren von diesem Besuch. In Kanada werden Pflegeeinrichtungen neben Kinder- und Jugendheimen gebaut, um beide Gruppen zu vereinen. Menschen, die sonst allein sind, können sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern, die keine Eltern mehr haben und übernehmen zum Teil die Funktion der Großeltern.
Die Absicht, die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Senioren miteinander zum wechselseitigen Nutzen zu verbinden, entspricht auch dem Leitbild des Kreises und trägt zur gesellschaftlichen Integration bei. Durch geeignete – ggf. auch bauliche – Maßnahmen können gegenseitiges Lernen, Weitergabe von Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie vor allem die wechselseitige Fürsorge und damit einhergehend der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auf der anderen Seite mussten in der Vergangenheit Konflikte zwischen den Generationen zur Kenntnis genommen werden, wenn etwa ein Kinderspielpatz in der Nähe eines Seniorenwohnheims gebaut werden sollte. Da es um das gesellschaftliche Miteinander geht, sollten Konzepte aus der Gesellschaft und von den Trägern kommen. Hier kann der Beirat für Generationenfragen, der im Zuge der Umbenennung des Ausschusses ohnehin stärker in die Arbeit eingebunden werden sollte, eine wesentliche Rolle bei der Konzepterstellung spielen. Im Beirat sind alle relevanten Gruppen vertreten und eventuelle Konfliktlagen bekannt. Ein dort erarbeitetes Konzept hätte eine gesellschaftlich deutlich größere Bedeutung als ein reiner Verwaltungsvorschlag. Gleichwohl kann und soll die Verwaltung sachliche Hilfestellung leisten.
Vor diesem Hintergrund beantragen die Fraktionen von CDU und FDP folgenden Ergänzungs-/Änderungsantrag zur Abstimmung zu stellen. Der Ausschuss möge beschließen:
Der Beirat für Generationenfragen wird beauftragt, mit sachlicher Unterstützung der Kreisverwaltung und der Träger der Einrichtungen ein Konzept zur „Generationenübergreifenden Betreuung“ zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sowohl räumlich-bauliche als auch organisatorisch-strukturelle Aspekte beleuchten und die jeweils spezifischen Interessenlagen, Erfordernisse und eventuellen Konfliktlagen beachten bzw. benennen. Dabei soll auch die Expertise und Erfahrung der Familienzentren im Kreis Heinsberg einfließen und deren zukünftig wichtige Rolle in diesem Konzept beschrieben werden. Zur weiteren Bearbeitung wird das Konzept in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen eingebracht.
Begründung:
Ziel der generationenübergreifenden Betreuung ist es, die Gruppen miteinander zu verbinden, so dass alle Gruppen voneinander profitieren können. Die Kinder sowie Jugendlichen erhalten die Lebensweisheiten, Fürsorge, Geborgenheit und Zuwendung von Senioren, die eine wertvolle Ergänzung zu den Erziehern/-innen sein können. Zudem wird die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen deutlich stärkt. In der gemeinsamen Zeit und durch das Zusammenkommen mit den Kindern und Jugendlichen schöpfen die Senioren/-innen neue Lebensenergie und bekommen ein Stück Alltag zurück. Dadurch ist ggf. auch eine Entlastung der Pflegekräfte möglich.
Weiterlesen