Bereits fast 24.000 Einsprüche gegen neue Grundsteuer im Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg. Das von CDU und Grünen angewendete wertbasierte Modell zur Grundsteuer belastet zahlreiche Wohneigentümer, Mieter sowie Unternehmen und Vereine mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten. Allein im Kreis Heinsberg liegen bereits 23.569 Einsprüche gegen die neue Grundsteuer vor. Stefan Lenzen, FDP-Fraktionschef sieht sich in seiner Kritik bestätigt und erwartet vom Land eine grundlegende Kurskorrektur: „Eine Politik, der die Akzeptanz fehlt, darf nicht mit der Brechstange vollzogen werden. Etliche Fachleute und Verbände warnen seit Jahren eindringlich vor dem jetzt entstandenen Chaos, das es zeitnah im Sinne der Heinsberger Steuerzahler und der Finanzbeamten zu beenden gilt. Es rächt sich, dass der Finanzminister seit über einem Jahr keinerlei Bereitschaft zeigt, sich ernsthaft mit den gravierenden rechtlichen Einwänden seiner Neuberechnung auseinander zu setzen. Um in Ruhe die rechtlichen Streitpunkte gerichtlich effizient in Musterverfahren zu klären, sollten die Steuerbescheide bis dahin automatisch offengehalten und weitere Masseneinsprüche dadurch überflüssig werden. Das letzte, was der Finanzminister jetzt provozieren sollte, ist eine Klagewelle, die nach den Finanzämtern auch noch die Gerichte lahmlegt. Die Finanzbeamten im Kreis Heinsberg trifft dabei keine Schuld. Sie sind selbst Opfer der planlosen Landespolitik und aufgrund ihrer Arbeitsbelastung zu bedauern.“
In der Antwort des Finanzministers auf Anfrage der FDP räumt dieser ein, welche besonderen Herausforderungen die Grundsteuerreform im Kreis Heinsberg nach neuesten Erkenntnissen mit sich bringt: Für das Kreisgebiet sind über 124.000 Grundsteuererklärungen abzugeben. Aktuell fehlen in unserem Kreis immer noch über 8.410 Grundsteuererklärungen. Fristverlängerungen wurden im Kreis Heinsberg nur in 393 Fällen gewährt. Insgesamt haben die beiden Finanzämter bis Anfang Mai 2024 schon 23.569 Einsprüche erhalten, die zu bearbeiten sind. Die allermeisten Einsprüche betreffen keinen individuellen Berechnungsfehler, sondern greifen das Modell der Grundsteuer grundsätzlich rechtlich an, beispielsweise aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit und unklarer Folgewirkungen von Steuerbescheiden zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag sowie willkürliche Zuordnung einer Liegenschaft zum Ertrags- bzw. Sachwertverfahren. Insoweit stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Modells. Von 23.569 Einsprüchen haben bislang nur 1.744 zur Korrektur des ursprünglichen Steuerbescheids geführt. Fast 93% der Einsprüche sind also noch gar nicht bzw. nicht im Sinne der Betroffenen entschieden worden. Die FDP rät den Betroffenen die Bescheide sachkundig prüfen zu lassen und im Zweifel konsequent mit Einsprüchen dagegen vorzugehen. Viele Einsprüche sind berechtigt und notwendig. Die Einspruchsfrist verstreichen zu lassen, kann zu unabänderbaren Mehrkosten führen, selbst wenn Gerichte unzulässige Berechnungen feststellen.